Auf dringendes Anraten des Gerichts, nimmt die gegnerische Partei (Beklagte) den Vergleichsvorschlag des Verlages (Klägerin) an. Die Gesamtkosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Gericht erachtet das Vertragsdokument als in Ordnung und hinreichend bestimmt. Bei der Lektüre des Vertragsdokumentes ergeben sich ohne Probleme sämtliche Inhalte.