Verlag für Printmediengestaltung gewinnt Prozess - Keine Aussicht Erfolg

Amtgericht Olpe, Az. 25C51/16 vom 23.03.2016


Mit Rücksicht auf den eindeutigen Wortlaut des Vertrages vom 01.06.2015, der seitens der Beklagten unterzeichnet wurde, dürfte die Verteidigung gegen den Anspruch der Klägerin (Verlag) keine Aussicht auf Erfolg haben. In dem Vertragsdokument wird mehrfach zweifelsfrei darauf hingewiesen, dass der Preis in Höhe von 359 EUR pro Auflage gilt. Darüber hinaus wird an mehreren Stellen auf die Dauer des Vertrages von zwei Jahren hingewiesen