Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die vorsitzende Richterin ließ keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertragsdokumentes. Die Rechte und Pflichten ergeben sich eindeutig aus den AGB's. Der Vertrag ist hinreichend bestimmt. Die Gegenseite (Kunde) nahm schließlich das Vergleichsangebot des Klägers (Verlag) an. Die Beklagte hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.