Im Zivilrecht herrscht Privatautonomie, das bedeutet, dass jeder mit jedem grundsätzlich Verträge so abschließen kann, wie er dies für richtig hält, dies gilt auch und gerade für den Gegenstand der Vereinbarung. Ausgenommen hiervon wären lediglich Vereinbarungen die gesetzeswidrig oder sittenwidrig wären; beides ist im Vorliegenden nicht der Fall